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"Am 17.10.1994 wurden von der Generalversammlung der ÖVS Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zu einer ÖVS-anerkannten Supervisionsausbildung beschlossen. 2015 wurden diese auf Basis des Projekts ECVision kompetenzorientiert neu formuliert.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter: 27 Jahre
  • Studium, Berufsausbildung, Ausbildungsweg
    - Abgeschlossenes Studium (mind. Bachelorabschluss) oder eine vergleichbare Qualifikation (NQR VI)
    - Matura / Berufsreifeprüfung / Studienberechtigung und abgeschlossene Berufsausbildung im tertiären Bildungssektor oder Meisterprüfung bzw. Äquivalent (NQR V)
    - Fachschulabschluss (sekundärer Bildungssektor) oder außerordentliche Zulassung (NQR IV)
  • Berufserfahrung: 5 Jahre
  • mind. 50 % einer Vollbeschäftigung
  • Supervisionsrelevante Aus-, Fort- und Weiterbildungen oder Berufserfahrung (120 Std.; max. 60 Std. davon können von Ausbildungsweg oder Berufserfahrung angerechnet werden)
  • Exemplarische Qualifikationen in professioneller Betreuung, Beratung und Begleitung von Menschen: Kommunikation, Beratungsansätze und -formate, Coaching, Training, Moderation, Management (Wirtschaft, Verwaltung, NGO, Wissenschaft, Kultur, Sport, ...), Persönlichkeitsentwicklung, Krisenmanagement, philosophische Praxis, Inklusionsarbeit, Diversitätsmanagement, ...
  • bzw. exemplarische Berufserfahrung: Soziale Arbeit, Psychologie, (Sozial-) Pädagogik, pastorale Arbeit, Erwachsenenbildung, Gesundheits- und Pflegebereich, Psychotherapie, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und Veränderungsmanagement, Unternehmensberatung, politische Arbeit, soziales Ehrenamt, ...
  • Selbsterfahrungsstunden im Einzel- und Gruppensetting (60 Std.)
  • Supervision, Coaching, Reflexionserfahrung im Einzel- und Gruppensetting (60 Std.)
  • Eignungs-/Aufnahmegespräch
[...]

Methodisch-didaktische Mindestanforderungen

Umfang der Ausbildung
  • 450 Unterrichtsstunden in 2,5 Jahren (einschließlich themenzentrierter Selbsterfahrung), davon mindestens die Hälfte in einer gleichbleibenden Lerngruppe
  • 75 Stunden Lernsupervision (Supervisionspraxis der Ausbildungsteilnehmer) im Einzel- und Mehrpersonen-Setting, wobei der Schwerpunkt auf fortlaufenden Supervisionsprozessen liegen soll
  • 50 Stunden Lehrsupervision (davon mindestens 30 Stunden Einzel)
  • Abschlussarbeit (mind. 30 Seiten a 2.500 Zeiten exkl. Literaturverzeichnis) und Kolloquium

Konzepte

Theorievermittlung und Methodenhandeln

ÖVS-anerkannte Ausbildungen fokussieren auf die Entwicklung handlungsleitender Theorie und Methodik, d.h. die Inhalte werden auf das Rollenhandeln als Supervisorin und Supervisor bezogen. Vermittelt werden klare Konzepte, die das Erreichen der im Kompetenzprofil formulieren Lernergebnisse fördern.

Selbsterfahrung

Die ÖVS geht davon aus, dass professionelle Identität und Haltung als Supervisorin und Supervisor nur über die vertiefte Auseinandersetzung mit eigenen lebensgeschichtlich erworbenen Verhaltensweisen, Annahmen und Werten entwickelt werden können.

Qualitäten wie
  • Selbstwahrnehmung – Selbstdarstellung Fremdwahrnehmung – Empathie
  • Einsicht in die eigene Lebensgeschichte (Blickpunkt: Leistungs- und Arbeitsgeschichte, Institutionsgeschichte, Krisen und Krisenbewältigung)
  • Autorität, Macht, Leitung, Führung
  • Konkurrenz, Rivalität, Kooperation
  • Organisationswissen, Organisationsdynamiken, Organisationskulturen
  • Auftragsklärung, Fokus auf die Interaktion von Person-Arbeit-Organisation
  • Lebenshaltung, Lebensphilosophie, Wertordnung (z.B. Optimismus/Pessimismus, Veränderungsansprüche, Opferhaltung, Arbeitsmoral, usw.)
sind daher in Modulen zu entwickeln, die auf Erfahrungslernen und Reflexivität fokussieren.

Mindeststandards für Lehrsupervision und Lehrgangsleitung
  • Grundsätzlich kann nur der/die als Lehrsupervisor/Lehrsupervisorin bzw. als Lehrgangsleitung tätig sein, der/die über eine im ANSE-Verband anerkannte Supervisionsausbildung verfügt, bzw. der/die im Sinn der Übergangsregelung der ÖVS eine Anerkennung erlangt hat
  • Ordentliche Mitgliedschaft bei der ÖVS oder einem Mitgliedsverband der ANSE
  • Mindestens fünfjährige Tätigkeit als Supervisor/Supervisorin
  • 30 abgeschlossene Supervisionsprozesse in unterschiedlichen Formen der Supervision und in unterschiedlichen Feldern
  • Nachweis über supervisionsrelevante Fortbildung von insgesamt 20 Tagen nach Beendigung der Supervisionsausbildung
  • Kontinuierliche Eigensupervision, Kontrollsupervision oder Intervision
  • Nachweis von Lehrtätigkeit in mehrjährigen Ausbildungen, Lehrgängen, usw."

Quelle: https://www.oevs.or.at/die-oevs/ausbildungen


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