Registrieren auf maennerberatung.net
Wenn Sie selbst Experte/Expertin in einer unten angeführten Berufsgruppen sind,
finden Sie hier die Voraussetzungen für eine Registrierung auf www.maennerberatung.net.
Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung nur mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation möglich ist.
Psychotherapie
Personen
- Personen, die in der PsychotherapeutInnen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut/Psychotherapeutin eingetragen sind
- PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis ihrer Ausbildungseinrichtung
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Personen:
Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut/in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten.
Organisationen
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten
- Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika)
- Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Organisationen:
Den Nachweis darüber, dass Sie ausdrücklich psychotherapeutische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlicher Vorschriften anbieten,
UND den Namen von zumindest einer Person, die für Sie als Psychotherapeut/in tätig ist.
Psychologie
Personen
- Personen, die in die Liste des BMG als Klinische PsychologInnen oder als GesundheitspsychologInnen eingetragen sind
- Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie abgeschlossen haben
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Personen:
Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium absolviert haben, UND den Nachweis darüber, dass Sie DERZEIT als Psychologe/in tätig sind.
Für Gesundheits- bzw. Klinische Psychologen/Psychologinnen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen PsychologInnen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer).
Organisationen
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten
und in denen mindestens zwei Personen arbeiten, von denen mindestens eine als Psychologe/Psychologin tätig ist
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Organisationen:
Den Nachweis darüber,
dass ausdrücklich psychologische Dienstleistungen angeboten werden,
UND
den Namen von zumindest einer Person, die für Sie als PsychologIn tätig ist, und die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie abgeschlossen hat.
Lebensberatung
Personen
- Personen mit aufrechter oder ruhender Gewerbeberechtigung für das Gewerbe des Lebens- und Sozialberaters in Österreich
- LebensberaterInnen in Ausbildung unter Supervision (mindestens die Hälfte der Ausbildung muss bereits absolviert worden sein)
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Personen:
der Gewerbeschein für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung oder einer Ausbildungsbestätigung zum/zur Lebens- und Sozialberater/in;
bei LebensberaterInnen in Ausbildung unter Supervision: eine Bestätigung des Ausbildungsinstituts, aus der hervorgeht, dass Sie bereits mindestens die Hälfte der Ausbildung zum/zur Lebens- und Sozialberater/in erfolgreich absolviert haben;
Organisationen
Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten
und in denen mindestens zwei Personen arbeiten, von denen mindestens eine als Lebensberater/in tätig ist
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Organisationen:
Den Nachweis darüber,
dass ausdrücklich Lebensberatung (im Sinne der österreichischen Gewerbeordnung)
als Dienstleistung angeboten wird,
UND
den Namen von zumindest einer Person,
die für Sie als Lebens- und Sozialberater/in tätig ist,
und die über eine entsprechende Ausbildung verfügt.
Beratungsstellen
Organisationen
1. Es muss ein MEHRHEITLICH KOSTENLOSES Beratungsangebot geben.
2. Die Beratungsstelle darf NICHT gewinnorientiert arbeiten.
3. Die Beratungsstelle darf nicht (mehrheitlich) dem Zweck dienen,
KlientInnen für zu bezahlende Dienstleistungen (auch nicht für Dritte) zu akquirieren.
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Organisationen:
Der Nachweis darüber, dass Ihr Angebot den nachstehenden Kriterien entspricht:
1. Es muss ein MEHRHEITLICH KOSTENLOSES Beratungsangebot geben.
2. Die Beratungsstelle darf NICHT gewinnorientiert arbeiten.
3. Die Beratungsstelle darf nicht (mehrheitlich) dem Zweck dienen,
KlientInnen für zu bezahlende Dienstleistungen (auch nicht für Dritte) zu akquirieren.
Mediation
Personen
- Personen, die eine eigene Mediations-Ausbildung absolviert haben
- MediatorInnen in Ausbildung unter Supervision
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Personen:
Ausbildungsbestätigung für Mediation
Organisationen
Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
und in denen mindestens zwei Personen arbeiten, von denen mindestens eine als Mediator/Mediatorin tätig ist
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Organisationen:
Den Nachweis darüber,
dass ausdrücklich Mediation (im Sinne der Gewerbeordnung)
als Dienstleistung angeboten wird,
UND
den Namen von zumindest einer Person,
die für Sie als MediatorIn tätig ist,
und die über eine entsprechende Ausbildung verfügt.
Coaching
Personen
Personen, die eine Ausbildung zum Coach absolviert haben
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Personen:
Ausbildungsbestätigung zum Coach
Organisationen
Institutionen, die ausdrücklich Coaching als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
und in denen mindestens zwei Personen arbeiten, von denen mindestens eine als Coach tätig ist
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Organisationen:
Den Nachweis darüber,
dass ausdrücklich Coaching als Dienstleistung angeboten wird,
UND den Namen von zumindest einer Person, die für Sie als ausgebildete(r) Coach tätig ist.
Supervision
Personen
- Personen, die in der ÖVS oder beim ÖBVP als Supervisor/in eingetragen sind
- Personen, die eine Supervisions-Ausbildung absolviert haben
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Personen:
Ausbildungsbestätigung zum/zur Supervisor/in.
Organisationen
Institutionen, die ausdrücklich Supervision als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
und in denen mindestens zwei Personen arbeiten, von denen mindestens eine als Supervisor/in tätig ist
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Organisationen:
Den Nachweis darüber,
dass ausdrücklich Supervision als Dienstleistung angeboten wird,
UND
den Namen von zumindest einer Person,
die für Sie als ausgebildete SupervisorIn tätig ist.
Sozialarbeit
Personen
Personen, die eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der Sozialarbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit)
erfolgreich absolviert haben,
UND die DERZEIT in der Sozialarbeit tätig sind.
ACHTUNG! Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist KEINE ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe.
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Personen:
Bestätigung, aus der hervorgeht,
dass Sie eine in Österreich anerkannte Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit (entweder eine Akademie für Sozialarbeit oder eine Fachhochschule für Sozialarbeit) erfolgreich absolviert haben, UND den Nachweis darüber, dass Sie DERZEIT in der Sozialarbeit tätig sind.
Organisationen
Institutionen, die ausdrücklich Sozialarbeit als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten
und in denen mindestens zwei Personen arbeiten, von denen mindestens eine als Sozialarbeiter/in tätig ist
ACHTUNG! Die bloße Tätigkeit im sozialen Bereichen oder in sozialen Berufen ist KEINE ausreichende Qualifikation für die Eintragung in dieser Berufsgruppe.
Nachweis erforderlich
Erforderlicher Nachweis für Organisationen:
Den Nachweis darüber,
dass ausdrücklich Sozialarbeit als Dienstleistung angeboten wird,
UND
den Namen von zumindest einer Person,
die für Sie als Sozialarbeiter/in mit entsprechender Ausbildung tätig ist.
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