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In Punkt 1 wird definiert, dass Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie Felder der empirischen Wissenschaft der Psychologie sind. Betont wird das theoriegeleitete und evidenzbasierte methodische Vorgehen der psychologischen Tätigkeit im Zusammenhang mit gesundheitsrelevanten Themen und Problemen. Im Weiteren wird ausgeführt, welcher Ausbildungsweg dazu berechtigt, sich in Österreich Klinische*r Psychologe*in und Gesundheitspsychologe*in zu nennen.

Punkt 2 geht auf die ethischen Prinzipien der Klinischen und Gesundheitspsychologie ein, die ihre gesetzliche Fundierung im Psychologengesetz (2013) sowie in den berufsethischen Richtlinien haben. Das Bestehen gesetzlicher Regelungen wird als zentrales Abgrenzungsmerkmal zu anderen Angeboten und Gewerben definiert. Aufgezählt werden beispielsweise Bekehrungsinitiativen, Heilsversprechen, missionarische Ansätze sowie spirituelle und esoterische Angebote.

In Punkt 3 wird auf die Haltung von Klinischen Psycholog*innen und Gesundheitspsycholog*innen in Ausübung ihres Berufes eingegangen. Betont wird die Notwendigkeit, die eigenen persönlichen Einstellungen zu Religiosität, Spiritualität, Weltanschauung und Glaube strikt von der professionellen Haltung abzugrenzen und eigene Bedürfnisse, Werthaltungen, Einstellungen und mögliche Vorurteile kontinuierlich zu reflektieren. Besprochen wird auch, wie damit umzugehen ist, wenn Klient*innen ihre Einstellung zu Religiosität, Glaube, Spiritualität und Weltanschauung in die professionelle psychologische Arbeit einbringen. Gleichzeitig wird betont, dass ein aktives Einbringen solcher Inhalte von Seiten der Berufsangehörigen der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie unzulässig ist.

Im Punkt 4 werden Berührungspunkte und Unterschiede zwischen Angeboten der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie einerseits und esoterisch-spirituellen Angeboten andererseits angeführt. Die Methoden der Psychologie werden als wissenschaftlich definiert. Außerdem wird die gesetzlich verankerte Notwendigkeit der fortlaufenden Weiterbildung betont. Die Beschäftigung mit Sinnfragen sowie Tod und Sterben werden als Berührungspunkte zu anderen, nicht-wissenschaftlichen Methoden angeführt. In der Intervention haben sich Klinische Psycholog*innen und Gesundheitspsycholog*innen ausschließlich auf wissenschaftlich anerkannte, evidenzbasierte Methoden zu beschränken. Auch die Diagnosestellung und die Erstellung eines Behandlungsplans wird als Abgrenzungskriterium genannt. Des Weiteren wird eine regelmäßige Erfolgsprüfung und Evaluation hinsichtlich Wirksamkeit und Effizienz angeführt, wohingegen Angebote der Esoterik nicht evidenzbasiert sind. Zuletzt wird besprochen, wie Klinische Psycholog*innen und Gesundheitspsycholog*innen vorzugehen haben, wenn sie andere, alternative Angebote machen, die nicht wissenschaftlich sind. Die Trennung muss sowohl räumlich wie auch zeitlich erfolgen und es darf nicht der Eindruck erweckt werden, esoterische oder spirituelle Methoden seien ein Angebot im Bereich der Klinischen Psychologie oder der Gesundheitspsychologie.

Link zum Originaltext: www.sozialministerium.at (PDF-Datei)

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